Personalkosten senken, Mitarbeiter binden

Lohn und Gehalt machen gerade bei mittelständischen Firmen, deren Erfolg nicht zuletzt auf dem Know-how und Engagement Ihrer Führungskräfte und Angestellten beruht, den Löwenanteil am Gesamtaufwand aus. Unser Ziel ist, Ihre Personalkosten dauerhaft durch eine kompetente betriebswirtschaftliche Beratung zu reduzieren, indem wir die im EStG verankerten Möglichkeiten für Sie ausschöpfen. Im Ergebnis erhöhen sich Rentabilität sowie Liquidität Ihres Betriebes. Selbstverständlich stimmen wir die Nettolohnoptimierung nicht nur mit Ihnen ab, sondern kooperieren zudem intensiv mit allen Beteiligten wie der Belegschaft oder Ihrem Steuerbüro. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Lohnbuchhaltung.

Die Minimierung der Lohnnebenkosten bei gleichzeitiger Anhebung der Nettogehälter sind die Eckpfeiler unserer Arbeit. Unabhängig davon, ob darüber eine moderne Entgeltstruktur im Unternehmen entsteht oder die konventionelle Lohnerhöhung ersetzt wird: Ausschlaggebend ist eine maßgeschneiderte, rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten, damit der Ankündigung „Mehr Netto vom Brutto“ tatsächlich Zählbares folgt. Die zur Auswahl stehenden Vergütungsbausteine bilden als innovatives Motivationsmodell bishin zum „Minijob“ einen Wettbewerbsvorteil bei der Bindung oder Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter.

Neben den genannten ergeben sich durch die Nettolohnoptimierung weitere Vorteile für Ihr Unternehmen: Hierzu gehören insbesondere ein vergrößerter Handlungsspielraum für ausstehende Investitionen, ein besseres Rating und eine höhere Kreditwürdigkeit bei Banken oder Finanzierungsgesellschaften. Insofern gibt es nach Ansicht der Lohn-Company keinen Grund, auf eine Entgeltoptimierung zu verzichten.

Im Fall einer Unternehmenssanierung können außerdem Entlassungen einfach vermieden und vielfach wertvolle Arbeitsplätze gerettet werden.

Beispiel:
Bei einem Unternehmen mit 16 Mitar- beiter kann so leicht eine durchschnit- tliche Ersparnis von 20.000 € pro Jahr erzielt werden bei einer gleichzeitiger Nettolohnmehrung von 14.000 € pro Jahr.
 
Aus der Ersparnis werden dann noch ca. 6.000 € für Ausgleichszahlungen aufge- wendet. Netto verbleibt dem Unter- nehmen so eine Gewinnmehrung von 14.000 € pro Jahr.